Immobilientransaktionen
Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen, Due-Diligence-Prüfungen, Begleitung der notariellen Beurkundung und Sicherstellung der korrekten Grundbucheintragung im Kanton Bern und darüber hinaus.
«Immobilienrecht ist mehr als Paragraphen — es ist der Schutz dessen, was Ihnen gehört.»
Seit über fünfzehn Jahren beraten wir Eigentümer, Investoren und Bauherren im Kanton Bern. Wir verbinden juristische Tiefe mit pragmatischer Lösungsorientierung, damit Ihre Immobilienvorhaben auf sicherem Fundament stehen.
Ihr Anliegen schildernJeder Fall ist einzigartig, aber unser bewährter Ablauf sorgt dafür, dass Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen.
In einem persönlichen oder virtuellen Gespräch erfassen wir die Kernfragen Ihres Anliegens. Wir klären, welche Unterlagen benötigt werden — vom Grundbuchauszug bis zum Baugesuch — und skizzieren erste Handlungsoptionen. Dieses Gespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Unsere Juristen prüfen die einschlägigen Normen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, des kantonalen Baurechts und relevanter Verordnungen. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit konkreten Empfehlungen, Risiken und Kostenprognose.
Gemeinsam legen wir die Marschrichtung fest: aussergerichtliche Einigung, Mediation oder Klage. Wir bereiten Vertragsklauseln, Einsprachen oder Klageschriften vor und koordinieren bei Bedarf mit Notariaten und Grundbuchämtern.
Wir vertreten Sie in Verhandlungen, vor Schlichtungsbehörden und Gerichten. Nach Abschluss des Mandats erhalten Sie eine vollständige Dokumentation und — falls gewünscht — eine Checkliste für künftige Präventionsmassnahmen.
Wir decken das gesamte Spektrum des Immobilienrechts ab — von der Transaktion bis zum Streitfall.
Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen, Due-Diligence-Prüfungen, Begleitung der notariellen Beurkundung und Sicherstellung der korrekten Grundbucheintragung im Kanton Bern und darüber hinaus.
Begründung, Verwaltung und Streitbeilegung im Stockwerkeigentum. Wir entwerfen Reglemente, prüfen Kostenverteilungsschlüssel und vertreten Sie in Versammlungsbeschluss-Anfechtungen.
Beratung bei Mietvertragsgestaltung, Mietzinsanpassungen, Kündigungsanfechtungen und Verfahren vor der Schlichtungsbehörde. Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter.
Baubewilligungsverfahren, Einsprachen gegen Bauvorhaben, Erschliessungsrecht und Raumplanungsfragen. Wir kennen die kantonalen Besonderheiten und die Praxis der Berner Baubehörden.
Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Baurechte und Vorkaufsrechte — wir sichern Ihre dinglichen Rechte und bereinigen komplexe Grundbuchverhältnisse mit dem zuständigen Grundbuchamt.
Grenzstreitigkeiten, übermässige Einwirkungen, Pflanzabstände und Näherbaurechte. Wir suchen pragmatische Lösungen, bevor ein Rechtsstreit unvermeidlich wird.
Gegründet in der Bundesstadt Bern, hat sich PropertyLawVision auf die juristische Begleitung von Immobilienprojekten spezialisiert. Unser Team aus vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vereint Expertise im Privatrecht, öffentlichen Baurecht und Steuerrecht.
Wir glauben, dass gute Rechtsberatung nicht erst beim Streit beginnt, sondern bei der Prävention. Deshalb begleiten wir unsere Mandanten bereits in der Planungsphase — sei es beim Erwerb eines Mehrfamilienhauses, bei der Begründung von Stockwerkeigentum oder bei der Entwicklung eines Bauprojekts.
Unsere Kanzlei befindet sich an der 91112 Schulhausstrasse, 3011 Bern, Bern, Switzerland — zentral gelegen und gut erreichbar. Termine sind auch abends und samstags nach Vereinbarung möglich.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Schweizer Immobilienrecht.
Unser Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Es dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten und dient dazu, Ihr Anliegen zu verstehen und den weiteren Ablauf zu besprechen. Erst nach Ihrer Mandatserteilung fallen Honorarkosten an, die wir transparent nach Zeitaufwand oder — bei klar umrissenen Aufträgen — als Pauschale abrechnen.
In der Schweiz ist die notarielle Beurkundung beim Grundstückkauf obligatorisch, eine anwaltliche Begleitung hingegen nicht. Wir empfehlen sie dennoch dringend: Ein Anwalt prüft den Vertragsentwurf, deckt versteckte Risiken auf — etwa Altlasten, fehlende Dienstbarkeiten oder baurechtliche Einschränkungen — und verhandelt in Ihrem Interesse mit der Gegenpartei.
Das Grundbuch dokumentiert die Rechtsverhältnisse an Grundstücken — Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte. Der Kataster (amtliche Vermessung) erfasst die geometrischen und physischen Eigenschaften der Parzellen. Beide Register ergänzen sich und sind für Immobilientransaktionen unverzichtbar.
Innert 30 Tagen nach Erhalt der Mietzinserhöhung können Sie bei der Schlichtungsbehörde eine Anfechtung einreichen. Die Behörde lädt beide Parteien zu einem Schlichtungsversuch ein. Scheitert dieser, erhalten Sie eine Klagebewilligung, mit der Sie innert 30 Tagen an das zuständige Gericht gelangen können. Wir begleiten Sie durch jede Phase dieses Verfahrens.
Der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterliegt dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sind weitgehend gleichgestellt. Für Personen ohne Aufenthaltsbewilligung gelten Bewilligungspflichten und Kontingente. Wir beraten Sie zu den konkreten Voraussetzungen für Ihren Fall.
Ob Kaufvertragsprüfung, Mietstreit oder Baurechtseinsprache — beschreiben Sie Ihre Situation, und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
91112 Schulhausstrasse, 3011 Bern, Bern, Switzerland